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Geräuscharme Bagger-Hydraulikpumpe K5V80DT-9C05 für R140-7 31N3-10011 Verbessert Arbeitsplatzkomfort & Sicherheit

Geräuscharme Bagger-Hydraulikpumpe K5V80DT-9C05 für R140-7 31N3-10011 Verbessert Arbeitsplatzkomfort & Sicherheit

Markenbezeichnung: TGFQ
Modellnummer: R140-7
Mindestbestellmenge: 1
Preis: 1315.00usd
Zahlungsbedingungen: TT/LC/
Detailinformationen
Teilename:
Hydraulikpumpe
Qaulität:
Top-Qualität
Anwendbare Branchen:
Reparatur von Maschinen, Energie und Bergbau
Pumpennummer:
K5V80DT-9C05
Teilenummer:
31N3-10011
Gewicht:
110 kg
Eimerkapazität:
0.2 m3
Auf den Modus anwenden:
Kobelco / Hydraulikbagger
Mechanisch:
Bagger
Versorgungsmaterial-Fähigkeit:
150+
Hervorheben:

Geräuscharme Bagger-Hydraulikpumpe

,

Bagger-Hydraulikpumpe für R140-7

,

K5V80DT-9C05 Hydraulikpumpe mit Garantie

Beschreibung des Produkts
Hydraulische Pumpe für Schleppmaschinen mit niedrigem Dezibelwert K5V80DT-9C05 für R140-7 31N3-10011
Verbesserte Sicherheit und Komfort am Arbeitsplatz
Die Präzision spielt bei heiklen Aufgaben eine wichtige Rolle, und die K5V80DT-9C05 liefert eine außergewöhnliche Leistung für den Bagger R140-7 31N3-10011.Genaue Bewegungen, die für die Einstufung und Materialplatzierung von entscheidender Bedeutung sind.
Die variable Bewegungsfunktion passt sich automatisch an subtile Lastveränderungen an, wodurch sich Staus vermeiden und eine überlegene Steuerung gewährleistet wird.Verbesserung der Arbeitsqualität, und verbesserter Bedienkomfort.
Produktvisuelle Dokumentation
Vollständige Teile- und Komponentenliste
# Teil Nr. Teilname Wie viel?
*31N3-10010Hauptpumpe1
*31N3-10011Hauptpumpe1
111Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführten Daten sind nicht zu entfernen.Einheit für die Bereitstellung von Fahrzeugen1
113Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.SHAFT ((R) - DRIVE1
114Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.Koppelungsspalte1
123Die Kommission wird die folgenden Informationen über die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Maßnahmen erfassen:Einheit für die Berechnung der Leistung der Fahrzeuge2
124Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.Ausrüstung2
127Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.SPACER-Lager4
N141Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.BLOCK-Zylinder2
N151Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.Piston18
N152Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführten Angaben sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zu entnehmen.Schuh18
153Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.Platten-SET2
156Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.BUSCHING-Sphärisch2
157Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.FERN-Zylinder18
211Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.Schuhplatten2
N212Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.Plate-Swash2
N214Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.BUSHING-TILTING (Büschenschwenken)2
251Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.Unterstützung2
261Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.COVER ((F) - SEAL1
271Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.Hülle-Pumpe2
312Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.BLOCK-VALV1
N313Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind.1
N314Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert.Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.1
401Ausrüstung für die Beförderung von FahrzeugenSchraube8
406Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten.Schraube4
466Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführteKlemmen2
467Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.Klemmen4
490XJBN-00032Klemmen15
N531Die Kommission kann die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.Ausrüstung2
532Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:PISTON-SERVO2
534Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführte(STOPPER) (L)2
535Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.- Das ist nicht wahr.2
N548Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.PIN-FEED-Rückgabe2
702Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Menge ist:O-RING2
702Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht.O-RING2
710Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Daten sind zu entfernen.O-RING1
717Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführteO-RING2
719Die Ausgabe der Zulassung wird von der Kommission abgelehnt.O-RING2
724XJBN-00044O-RING18
725XJBN-00045O-RING2
728XJBN-00097O-RING4
732Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.O-RING2
732Die in Absatz 1 genannte Bestimmung gilt nicht.O-RING2
774Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.SEAL-ÖL1
789Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.RING-BACK UP2
792Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:RING-BACK UP2
808Die Kommission hat die Kommission aufgefordert,NUT-HEX4
824Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.RING-SNAP2
885Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.PIN-VALVE-Platte2
886Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführteAusrüstung4
901Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführten Erzeugnisse dürfen nicht in die Liste der Erzeugnisse aufgenommen werden.BOLT-EYE2
953Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt.Schraubensatz2
954Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführteSchraubensatz2
981Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführteNAME PLATE (Nameplate)1
981Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten.NAME PLATE (Nameplate)1
983Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.PIN-Nummer2
11Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu treffen:Pistonunterstützung18
13Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten.Zylinder ASSY-RH1
14Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführteZylinder ASSY-LH1
30Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgeführteSWASH PLATE ASSY2
530Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 aufgeführteKIPPEN-KIPPEN-SCHULZ2
Warum Sie TGFQ für Ihre Baggerteile wählen
Präzisionsteile Übereinstimmung und Kompatibilitätssicherung
Bei der Beschaffung von Baggerteilen ist eine präzise Übereinstimmung unerlässlich, und die TGFQ übertrifft diese kritische Anforderung hervorragend.Wir gehen über den einfachen Verkauf von Teilen hinaus - unser professionelles Team nutzt die einzigartige VIN Ihres Baggers, um die genaue Kompatibilität zwischen dem Produkt zu überprüfen, Seriennummer und optionale Konfigurationen.
Dieser strenge Überprüfungsprozess hat allein im vergangenen Jahr über 520 Kunden geholfen, die kostspieligen Ausfallzeiten und die Frustration durch fehlerhafte Teile zu vermeiden, die Bauprojekte verzögerten.